Antragsverfahren für das CE-Zertifikat für Verschließmaschinen
Die neue EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG tritt am 29. Dezember 2009 in Kraft (Ausnahme: nur tragbare Kassettenverarbeitungsmaschinen oder Verarbeitungsempfänger mit Extrusionsfunktion können bis zum 29. Juni 2011 implementiert werden) und ersetzt die aktuelle Maschinenrichtlinie 98/37/EC, ohne Pufferübergangszeit. Dem Dokument zufolge kann eine Erklärung gemäß Richtlinie 2006/42/EG erst nach dem 29. Dezember erstellt werden.
In der neuen Version der Richtlinie gibt es viele Unterschiede, die größere Auswirkungen auf Maschinenhersteller und Händler haben werden, die in die EU verkaufen. Die wichtigsten Änderungen der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Die Hauptunterschiede zwischen der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG sind der Anwendungsbereich der Richtlinie, der grundlegende Gesundheitsschutz und die Sicherheit Anforderungen, Definitionen und Konformitätsbewertungsverfahren und Marktüberwachung.
Allgemeine mechanische Gefahren gehen hauptsächlich von den folgenden vier Teilen aus:
1. Wenn die Verarbeitungsmaschinen normal verwendet werden und die Verarbeitungsteile leicht zurückprallen und das Personal verletzen, sollten die Konstruktion und Herstellung der Verarbeitungsmaschinen in der Lage sein, den Rückprall der Verarbeitungsteile zu verhindern, um keinen Schaden zu verursachen.
2. Wenn der Kontakt mit dem Werkzeug nach dem Stillstand der Bearbeitungsmaschine immer noch gefährlich ist, muss die Bearbeitungsmaschine mit einer automatischen Stoppvorrichtung ausgestattet sein, um sicherzustellen, dass das Werkzeug in sehr kurzer Zeit gestoppt wird;
3. Wenn die Verarbeitungsmaschine mit dem Werkzeug keine vollautomatische Ausrüstung ist, sollten ihre Konstruktion und Herstellung das Auftreten von Verletzungsvorfällen verhindern; oder verwenden Sie ein Werkzeug mit kreisförmigem Querschnitt und begrenzen Sie die Schnittstärke, um den Schaden auf ein Minimum zu reduzieren.
4. Mechanische Gefahren: hauptsächlich durch bewegliche Komponenten, einschließlich der Gefahr von Extrusion, Scherung oder Verdrehung durch die sich bewegende Welle und den Übertragungsmechanismus. Feste oder bewegliche Schutzeinrichtungen werden empfohlen, um Personal am Zugang zu gefährlichen Bereichen zu hindern.
Maschine ( Hersteller von Parfümverschließmaschinen in China) Sicherheitsstopp-Anforderungen: Der Kern des Sicherheitsschutzes von Maschinen und Anlagen besteht darin, die gefährlichen Aktionen der Maschine und Anlage zu stoppen. Es ist sehr wichtig, wie die Maschine und die Ausrüstung vom Laufen bis zum Stoppen gestoppt werden. Abhängig von der verwendeten Sicherheitsschutzeinrichtung können unterschiedliche sichere Stoppfunktionen vorhanden sein. Die im Normalbetrieb verwendete Stoppfunktion muss in der Lage sein, die Zerstörung von Maschinen, Produkten und Prozessen zu vermeiden und gleichzeitig den Wiederanlauf der Maschinen und Anlagen zu verhindern, was die Voraussetzung für die sichere Stoppfunktion ist
Neben der Formulierung verschiedener Produktsicherheitsrichtlinien hat die EU viele verschiedene Produktsicherheitsnormen erlassen. Einige gelten für ein bestimmtes Produkt, andere sind allgemeine Bewertungsregeln, die für mehrere Produkte gelten.